oops...

Nahaufnahme: Auf Papieren mit Diagrammen liegen ein Kugelschreiber und eine Lupe.

Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) Schleswig-Holstein

Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (Kita-Reform-Gesetz) ist am 12. Dezember 2019 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen worden. Das ursprünglich für den 1. August 2020 geplante Inkrafttreten musste als Konsequenz aus den getroffenen behördlichen Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus um fünf Monate verschoben werden. Gleichwohl wurden wesentliche Reformpunkte bereits zum ursprünglich geplanten Beginn des Kitajahres 2020/2021 zum 1. August umgesetzt. Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ist am 1. Januar 2021 vollumfänglich in Kraft getreten. Vorausgegangen ist der Kitareform ein zweijähriger gemeinsamer Beteiligungsprozess von Land, Eltern, Trägern und Kommunen zur Erarbeitung dieser grundlegenden Reform.

In der Übergangsphase, die seit dem 1. Januar 2021 gilt, wird eine Evaluation (nach § 58 KiTaG) durchgeführt, die federführend vom seit dem 1. August 2020 eingesetzten Fachgremium aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände, der Landeselternvertretung, der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V., dem Forum Sozial e.V., dem Landesverband Kindertagespflege Schleswig-Holstein e.V. sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren begleitet wird.

Im Auftrag des Ministeriums übernimmt die pädquis Stiftung im Zeitraum von Juni 2021 bis Dezember 2023 einen Teil der umfangreichen Gesamtevaluation – mit Blick auf die Auswirkungen des neuen KiTaG auf die pädagogische Qualität frühkindlicher Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote in Schleswig-Holstein. Dabei werden u.a. die Themenbereiche pädagogische Fachberatung, Qualitätsmanagement sowie Verfügungszeiten und Leitungsfreistellung vertieft untersucht sowie eigenständige Aspekte der Kindertagespflege berücksichtigt. Die Evaluation durch pädquis orientiert sich am Ansatz der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung, welche die eingetretenen Folgen der Gesetzesreform ermittelt, diese mit den eingangs definierten Zielen abgleicht und auf dieser Grundlage Qualitätsverbesserungen sowie ggf. Ansatzpunkte für eine mögliche Nachsteuerung bei den Regelungen verdeutlicht. Es wird ein multiperspektivischer Ansatz gewählt, so dass die Perspektiven der verschiedenen Akteursgruppen im Rahmen einer Befragungs- und einer Beobachtungsstudie im System Berücksichtigung finden.

Die Auswirkungen des Kita-Reform-Gesetzes bezogen auf die Kostenstrukturen und Finanzen werden vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) evaluiert. Unterstützt wird das FiBS vom Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) sowie vom Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. (KOWID) an der Universität Leipzig.

Weitere Informationen zum Reformprozess und der Evaluation finden Sie hier.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Soziales/Kitareform2020/kitareform_node.html]

Projektlaufzeit: 2021-2023

Wissenschaftliche Leitung (pädquis):
Prof. Dr. Katharina Kluczniok
Prof. Dr. Stefan Faas (stellv.)

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (pädquis):
Dr. Marisa Schneider
Eric Vogel
Josephine Fitzner

Studentische Mitarbeiter*innen (pädquis):
Marie Rinnerl

Gefördert durch die Landesregierung Schleswig-Holstein
Schriftzug Kitareform 2020

Forschungsinstitur für Bildung- und Sozialökonomie (FiBS

https://www.fibs.eu/

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu)

https://difu.de

Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. (KOWID)

https://kowid.de/

Kurse | NRW

Kurse

Jetzt buchen

NRW

Familienzentrum NRW
nach oben